Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich für die eine Abschaffung der §§ 90, 90a, 90b StGB einzusetzen.
Begründung:
Die genannten Paragraphen betreffen folgende Straftatbestände:
- Verunglimpfung des Bundespräsidenten
- Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
- Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Diessind allesamt Straftatbestände, die Menschen auf Grund ihrer Gesinnung kriminalisieren. Die Festnahmen, die es in diesem Jahr auf Grund eines Demotranspismit der Aufschrift „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ in Berlin gab sind unverhältnismäßig. Niemand kommt durch die angesprochenen Straftatbestände zu schaden und eine Gefährdung unserer Grundordnung durch auch radikale Kritik an dem Konzept der Nation ist nicht zu erkennen. Derlei Gesinnungsjustiz löst keine Probleme, kriminalisiert Menschen, die sich gegen das Konzept der Nation wenden, was bei dem Maß an Nationalismus in unserer Gesellschaft sicherlich ein untergeordnetes Problem darstellt, und dienen im Endeffekt deswegen der Repression. Wenn sich Einzelpersonen, dazu gehört auch der Bundespräsident, der nur eine Person von Millionen Staatsbürgern ist und diesen an Rechten gleicht, beleidigt oder verunglimpft fühlt, kann andere Mittel und Wege des Rechtsstaates beschreiten, um seine Interessen durchzusetzen. Einen juristischen Sonderparagraphen für eine Person lehnen wir als reaktionär ab. Auch die Verunglimpfung von abstrakten Einheiten wie „Deutschland“, „der deutschen Flagge“ oder eines „Verfassungsorganes“ schränken die demokratische Debatte unzulässig ein und sind deswegen nicht zielführend.
Angenommen auf der Jahreshauptversammlung der Jusos.