Keine staatliche Anerkennung der Religionsmitgliedschaft nach der Taufe

Die SPD Fraktion im Bundestag wird dazu aufgefordert sich gegen eine Anerkennung derReligionsmitgliedschaft durch die Taufe einzusetzen.

Begründung:

Wir Jusos lehnen es ab, dass der Staat minderjährige Getaufte automatisch offiziell als Mitglied einer Religionsgemeinschaft wertet. Gerade im Hinblick auf den kostenpflichtigen Austritt, die späteren steuerlichen Belastungen und den nicht erfolgten aktiven Beitritt auseigenem Antrieb ist der aktuelle Status problematisch.

Bis zur Erreichung des 14. Lebensjahres und damit der Religionsmündigkeit darf der Staatdaher niemanden einer Weltanschauung zurechnen. Ab dem 14. Lebensjahr können die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie offizielles Mitglied einer Weltanschauungsgemeinschaft sein möchten. Ziel ist es, dass man sich aktiv zur Mitgliedschaft zu einer Weltanschauungsgemeinschaft bekennen muss und nicht mehr spätererst aktiv zur Nichtmitgliedschaft, sofern man mit seinem „angeborenen“ Status unzufriedenist.

Der Ritus der Taufe und die Bedeutung der Taufe für Religionsgemeinschaften bleiben hiervon unberührt.

 

Angenommen auf der Jahreshauptversammlung der Jusos Dithmarschen.