Streik als Grundrecht sichern und ausbauen

Zur Stärkung und zum Ausbau des Streikrechtes bekennt sich die SPD Dithmarschen zufolgenden Forderungen:

  • Eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts zur Wahrung der Tarifeinheit lehnen wirgrundsätzlich ab. Zur Stärkung der Tarifautonomie gehört für uns viel mehr, dassArbeitskampfmaßnahmen als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz3 GG nicht einzuschränken.
  • Die Einschränkungen des Streikrechts durch die sogenannte Kalte Aussperrung durch Verweigerung von Kurzarbeitergeld bei Fernwirkungen eines Streiks (§ 160 Abs. 3 SGB III) zurückzunehmen.
  • Das Streikrecht als Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auch für Beamtinnen und Beamte anzuerkennen – so wie es das Übereinkommen 151 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorsieht.
  • Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Lohnabhängigen und muss deshalb auch imkirchlichen Bereich gelten. In diesem Zusammenhang fordert die SPD Dithmarschenebenfalls die Streichung des §118 Absatz 3 im Betriebsverfassungsgesetz um auch inReligionsgemeinschaften ein Arbeitsrecht durchzusetzen, welches für alle anderenTendenzbetriebe in Deutschland herrscht.
  • Einer gesetzlichen Arbeitskampfklausel in den Versammlungsgesetzen der Länder zunormieren. Diese sollen klarzustellen, dass die Regelungen des Versammlungsrechts keineAnwendung auf Arbeitskampfmaßnahmen finden.
  • Den Einsatz für das Recht auf politischen Streik.

Begründung:

Wir Jusos sehen die Gefahr, dass in der gegenwärtigen Debatte um sogenannte Spartengewerkschaften die Akzeptanz des Streikes als Mittel der abhängig Beschäftigtenbessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen leidet. Auch wenn wir dem Grundsatz der Tarifeinheit einen hohen Stellenwert für die Gewährleistung einer solidarischen undeinheitlichen Interessenvertretung aller Beschäftigten zuschreiben ist es nicht die Schuld vonSpartengewerkschaften, dass dieser Grundsatz zunehmend untergraben wird.

Es sind die Unternehmen die durch ihre Outsourcings-Politik, die rechtliche Aufspaltung vonUnternehmen und Tarifflucht entscheidend dazu beitrugen, dass die in der Nachkriegszeitgewachsene Tarifeinheit und damit die Tarifbindung der abhängig Beschäftigten durchlöchertwurden.Das Bundesarbeitsgericht hat das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben.

Diese Entscheidung spiegelt die voranschreitende Entsolidarisierung unserer Gesellschaft wider. Jetzt stehen ebenso Gewerkschaften in Konkurrenz zueinander. Diese Tarifkonkurrenz zu unterbinden ist jedoch den Gewerkschaften politisch aufgegeben und nicht etwa der Bundesregierung mit Unterstützung der Arbeitgeber*innen.

Es gibt jedoch keinen plausiblen administrativen Grund warum nicht mehrere Tarifverträge in einer Firma gelten können, während gleichzeitig verschiedene Löhne und Regeln zwischen Leih- und Zeitarbeiter*innen und Stammbelegschaften an der Tagesordnung sind. DieTarifeinheit muss von beiden Seiten politisch angegangen werden und ist für uns Sozialist*innen mit dem Begriff der „guten Arbeit“ untrennbar verbunden. Deswegen lehnen DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zu Recht eine gesetzlicheRegulierung des Streikrechts grundsätzlich ab. Der Kampf um Tarifeinheit ist eine politischeAufgabe von uns Sozialdemokrat*innen und Gewerkschaften und sollte nicht administrativgeregelt werden.

Das Streikrecht in Deutschland ist eines der restriktivsten in Europa. Die Zahl der Streiks iminternationalen Vergleich spricht eine deutliche Sprache. Deutschland ist das Land mit denwenigsten Streiks. Damit lässt sich auch die unterdurchschnittliche Entwicklung der Löhnehierzulande erklären.

Was es braucht ist also eine Stärkung und Ausweitung des Streikrechtes. Dazu gehörensowohl das Recht auf politischen Streik und das Streikrecht für Beamte und abhängig Beschäftigte in der Kirche.

Einige Arbeitgeber*innen haben in den letzten Jahren wiederholt versucht, das Versammlungsrecht zu missbrauchen und Druck auf legale Arbeitskämpfe auszuüben, indem Akteure von Streiks und Streikkundgebungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht angezeigt wurden. Deswegen braucht es eine Klausel im schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz, welche klarzustellt, dass die Regelungen des Versammlungsrechts keine Anwendung auf Arbeitskampfmaßnahmen finden.

 

Angenommen auf dem Kreisparteitag der SPD Dithmarschen.