Vermummungsverbot abschaffen!

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert §17a Absatz 2 des Versammlungsgesetzes abzuschaffen und die Landtagsfraktion wird aufgefordert, im zu schaffenden Landesversammlungsfreiheitsgesetz die Aufhebung des Vermummungsverbots zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Bundesrepublik ist eine der wenigen Staaten neben der Schweiz, Italien und Österreich in 10 denen ein Vermummungsverbot besteht. Wir Jusos finden ein Vermummungsverbot ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte von Demonstrierenden. Gründe für eine Vermummung sind vielfältig und von einer Vermummung kann nicht per se auf eine militante Einstellung geschlossen werden. Menschen die unerkannt bleiben wollen werden praktisch von Demonstrationen als einem nicht nur legitimen, sondern konstituierenden Merkmal einer funktionierenden bürgerlichen Demokratie ausgeschlossen. Die Minderheit derjenigen die ihre Vermummung dafür nutzt um Straftaten zu begehen bestimmt somit die Gesetze für die übergroße Mehrheit friedlicher Demonstrierender. Die Durchsetzung des Vermummungsverbotes ist auch in der Umsetzung unpraktisch und die Frage ab wann man als vermummt gilt unklar.

 

Angenommen auf der Jahreshauptversammlung der Jusos Dithmarschen.