Mehr Laizismus wagen! – Kirche, Staat und Religion endlich trennen!

Die Jusos Schleswig-Holstein fordern, um der Säkularisierung der Gesellschaft endlich Rechnung zu tragen, eine konsequente Trennung von Staat, Kirche und Religion. Dazu gehören für uns:

  • Das sichtbare tragen religiöser Symbole während der Arbeitszeit für Personen, die in ihrer Funktion als Beamte oder Angestellte des Öffentlichen Dienstes den deutschen Staat in der Öffentlichkeit repräsentieren zu untersagen.
  • Das Anbringen von religiösen Symbolen an öffentlichen Gebäuden und Schulen zu verbieten.
  • Die Mitgliedsbeiträge der Kirche werden nicht mehr durch den Staat erhoben (Kirchensteuer).
  • Der konfessionsgebundene Religionsunterricht soll durch ein konfessionsübergreifendes Schulfach LER (Lebenskunde, Ethik, Religion) ersetzt werden. Das Fach soll Einblick in jede Religion geben und desweiteren demokratische Werte eines humanistischen Menschenbildes vermitteln und Einblicke in die Philosophie geben. Der Artikel 7. des Grundgesetzes muss dementsprechend geändert werden.
  • Die Ewigkeitsklausel in Kirchenstaatsverträgen muss entfallen und eine Anpassungen an eine säkularisierte Gesellschaft vorgenommen werden.
  • Subventionen die der Besoldung von Berufsgläubigen (Pfarrer*innen, Pastor*innen, Rabbiner*innen oder einem/einer Imam/Mourchida etc.) dienen müssen sukzessive entfallen. Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht das religiöse Leben in Deutschland zum 25 Ersterben zu bringen.
  • Das staatliche Tanzverbot am Karfreitag muss abgeschafft werden.
  • Mitarbeiter*innen religiöser Einrichtungen sollen im Rahmen einer Angleichung des kirchlichen Arbeitsrechtes die Möglichkeit zu streiken ermöglicht werden.
  • Die Kirchen haben sich nach demselben Arbeitsrecht zu richten, das für alle anderen Tendenzbetriebe in Deutschland gelten. Dafür sind die notwendigen Passagen im Betriebsverfassungsgesetz (§118) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§9) zu streichen. Ferner sind auch in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen wie in anderen Organisationen einzurichten, dafür ist §112 des Personalvertretungsgesetzes zu streichen.
  • Die Seelsorge soll von den Kirchen selbst organisiert wie finanziert werden. Bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr kann bei Bedarf eine Ausnahme gemacht werden.
  • Ein Kirchenaustritt muss – solange er noch durch das Amt erfolgt – gebührenfrei sein.
  • Landeszuschüsse für die Kirchen (derzeit 4 Euro für alle Bürger*innen Schleswig-Holsteins) müssen gekürzt und ein Teil umverteilt werden zu Gunsten anderer Teile des Kulturhaushaltes (z.B. von Bildungsstätten, Akademien, Musikschulen und Minderheiteneinrichtungen)
  • Der Rundfunkstaatsvertrag wird dahingehend überarbeitet, dass die Kostenerstattung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, sowie privilegierte Sendezeiten der christlichen sowie jüdischen Religionsgemeinschaften abgeschafft werden. Zudem sollen keine Kirchenvertreter*innen in den Rundfunkräten eingebunden werden.
  • Die Anerkennung eines laizistischen Arbeitskreises innerhalb der SPD analog zu den organisierten Christinnen und Christen in der Sozialdemokratie. Gleichberechtigung in Partei und Gesellschaft für Konfessionsfreie, Atheist*innen und Agnostiker*innen.
  • Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.
  • Änderung des sog. Gotteslästerungsparagraphen im StGB in einen Paragraphen gegen die Hetze gegen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen.
  • In staatliche bezuschussten kirchlichen Einrichtungen darf es keine religiöse  Diskriminierung geben.

Begründung:

Die Sozialdemokratie hat sich in ihrer Gründungszeit als dezidiert laizistisch verstanden. Das Linzer Programm führt, analog zu den deutschen Programmen der SPD, zum Thema Religion und Kirche aus: „Die Sozialdemokratie bekämpft das geltende Staatskirchenrecht. Sie fordert eine Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, welche jeder Kirche und Religionsgesellschaft das Recht sichert, nach ihrem Glauben zu lehren und zu wirken, jedem ein/einen das Recht, nach der Lehre seiner Kirche oder Religionsgemeinschaft zu leben, welche aber nicht zuläßt, daß der Staat die Staatsbürger zu wirtschaftlichen Leistungen an die Kirche, zur Teilnahme am kirchlichen Religionsunterricht und kirchlichen Kulthandlungen und zur Unterwerfung unter kirchliche Gebote zwingt.“ Mit dem Godesberger Programm hat die SPD sich den Religionsgemeinschaften angenähert. Eine Annäherung die unter den damaligen Umständen nachvollziehbar und dem Weg zur, auch für religiöse Menschen wählbare, Volkspartei notwendig war. Die heutige Gesellschaft hat sich seit 1959 jedoch stark verändert. Die Säkularisierung ist vorangeschritten und der Einfluss der Religionsgemeinschaften auf das Individuum so gering wie wohl noch nie. Dieser Entwicklung wird der heutige Einfluss den Religionsgemeinschaften über einst gewährte Privilegien in Politik und Gesellschaft ausüben nicht gerecht. Die Privilegien einiger Religionsgemeinschaften wirken aus heutiger Sicht anachronistisch. Während es immer mehr Atheist*innen und Agnostiker*innen gibt und der Anteil christlicher Menschen zu Gunsten von Religionen wie dem Islam abnimmt besitzen christliche Kirchen Privilegien die andere Religionsgemeinschaften nicht besitzen. Die daraus folgende Ungleichbehandlung widerspricht unserem Verständnis von der Integration nicht-christlicher Menschen und den Interessen nichtreligiöser Menschen. Deutschland könnte hier eine Vorbildfunktion in Europa einnehmen, gerade da die deutsche Öffentlichkeit sich an religiös orientierten Staaten oder an der Frage der Beschneidung abarbeitet und somit oft kulturalistische Vorurteile gegen nichtchristliche Religionen schürt, während hierzulande die enge Verschränkung von Religion und Politik selten kritisiert oder hinterfragt wird. Nicht zuletzt ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit wenn schon die Sozialdemokratie öffentlich für widersinnige Schuldenbremsen eintritt, Einsparungen in allen Bereichen, und das heißt eben auch bei staatlich subventionierten Religionsgemeinschaften, vorzunehmen. Da die Ausweitung der Privilegien auf alle Religionsgemeinschaften keine Option ist muss 90 die Sozialdemokratie sich auf ihre laizistische Tradition besinnen und für eine wirkliche Trennung von Staat und Kirche kämpfen. Denn für uns gilt Religion- ist Privat und keine Staatssache.

Mit Änderungen angenommen auf dem Juso-Bundeskongress (6.-8. Dezember 2013, Nürnberg, S 7).