Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich bei den Gesprächen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) für eine Beteiligung der Öffentlichkeit einzusetzen. Außerdem soll einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA im Bundestag nur dann zuzustimmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards sollen festgeschrieben werden.
- Einen Wettlauf schlechter Arbeitsbedingungen und deine Harmonisierung von Standards nach unten darf es nicht geben.
- Verbraucher*innenschutz gestärkt wird, und insbesondere europäische Lebensmittelstandards nicht aufgegeben werden.
- Vom Freihandelsabkommen sollten Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge oder der kommunalen Selbstverwaltung ausgeklammert werden. Beispielsweise eine Privatisierung von Wasser darf es nicht geben.
- Internationale Schiedsgerichte, außerhalb und unabhängig von bestehenden rechtlichen Räumen, darf es nicht geben.
- Ein sogenanntes „No-Spy-Abkommen“ zwischen EU und USA verwirklicht wird.
Begründung:
Die bisherigen Verhandlungen über das TTIP werden im Geheimen geführt. Dieser Mangel an Transparenz beunruhigt die Öffentlichkeit aus unserer Meinung zu Recht. Schon in der Vergangenheit wurden internationale Abkommen mit neoliberaler Schlagseite geschlossen, da die Zivilgesellschaft und potenzielle Gegenmacht wie Gewerkschaften und sozialistische Parteien noch zu national orientiert sind. Die Vorteile die freier Handel ökonomisch bringen kann sollten nicht zulasten von Arbeiter*innenrechten, sozialen wie ökologischen Standards, oder der Heterogenität unterschiedlicher wirtschaftlicher Regulation gehen. Außerdem ist etwas Skepsis angebracht. Freihandel im Sinne von einer Abwesenheit von Zöllen ist schon länger fast komplett durchgesetzt. Ziel sind viel mehr „Nichttarifäre Handelshemmnisse“, also alles was den freien Handel stört aber keinen klassischen Zoll darstellt. Es geht also eigentlich um eine schleichende Liberalisierung durch die Hintertür.
Ein solches nichttarifäres Handelshemmnis könnte z.B. das Verbot von mit Chlor behandelten Hühnern sein, die derzeit in der EU nicht verkauft werden dürfen. Auf die Kosten die amerikanischen Unternehmen so entgehen könnten sie nun die EU oder einzelne Staaten verklagen und in einem fragwürdigen Urteil zu Schadensersatz verklagt werden.
Gerade für Deutschland mit zu Recht hohen Standards könnten also öffentliche Gelder bzw. die Steuerzahlenden Unternehmen mit schlechten sozialen und ökologischen oder ohne elementare Arbeiter*innenrechte subventionieren.
Europa muss unserer Meinung nach seinen Einfluss geltend machen um europäische Standards auch weltweit durchzusetzen.
Mit Änderungen angenommen auf der Landeskonferenz der Jusos SH (01./02. März 2014, Mölln, E 3).