Steuerschlupfloch bei der Grunderwerbsteuer stopfen

Die Jusos Schleswig-Holstein fordern den Bundesvorstand der SPD, die Bundestagsfraktion der SPD und die Landtagsfraktion der SPD dazu auf, die Umgehung der Grunderwerbsteuer (GrESt) durch sogenannte „Share-Deals“ zu unterbinden.

Zukünftig soll die GrESt bereits ausgelöst werden, wenn eine Person beherrschender Gesellschafter eines Unternehmens wird. Die GrESt soll dann im Verhältnis der erworbenen Anteile erhoben werden.

Begründung:

Bei den sogenannten „Share-Deals“ werden Immobilien nicht direkt verkauft. Stattdessen werden die Immobilien im Betriebsvermögen einer juristischen Person gehalten, welche dann verkauft wird.

Dabei wird keine Grunderwerbsteuer ausgelöst, solange weniger als 95 % der Unternehmensanteile gehalten werden.

Solche „Share-Deals“ rechnen sich aufgrund des hohen Aufwandes erst ab Kaufpreisen von ca. 15 Millionen Euro, weswegen sie sich für den Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung nicht lohnen.

Der Begriff „beherrschender Gesellschafter“ ist ein im Steuerrecht bereits definierter Begriff, der sich entsprechend auf die GrES anwenden lässt.

 

Angenommen auf der Landeskonferenz der Jusos SH (9./10.06.2018, Bad Oldesloe).