Am 6.02. passierte der Referentenentwurf zum Paragrafen 219a das Kabinett. Als Jusos Schleswig-Holstein stellen wir zwar fest, dass der Kompromiss kleine Verbesserungen beinhaltet. Mehr ist in einer Koalition mit der Union wohl nicht erreichbar. Die Tatsache, dass noch kleinere Verbesserungen in den Kompromiss verhandelt wurden, ist den vielen Akteur_innen zu verdanken, die in den letzten Wochen und Monaten im ganzen Land den Druck durch verschiedenen Organisationen, Verbänden und Initiativen hoch hielten.
Der vorliegende Kompromiss beinhaltet trotz Nachverhandlungen das Verbot, dass Frauen* Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und der Frage, wie diese ggf. durchgeführt werden direkt bei den Ärzt_innen ihres Vertrauens einholen zu können. Damit einhergehend ist festzustellen, dass nach dem Willen des Kabinetts, Ärzt_innen immer noch juristisch belangt werden, wenn sie auf ihren Homepages oder anderem Infomaterial, informieren ob und wenn wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Man sieht: An eine ersatzlose Streichung des aus dem Dritten Reich stammenden Paragrafen 219a führt kein Weg vorbei! Wir fordern daher die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, nicht nur die Streichung durchzusetzen, sondern die Abstimmung zum Paragrafen 219a zur Gewissensfrage zu erklären, um die Fraktionsdisziplin aufzuheben.
Darüber hinaus müssen bereits wegen des Informierens für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Ärzt_innen wie Kristina Hänel rückwirkend Amnestie erfahren.
Angenommen auf der Landeskonferenz der Jusos SH (16.02.2019, Bad Schwartau).