Beschlossene hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird Ausschuss beraten


CHANCENGLEICHHEIT BESTEHT NICHT DARIN, DASS JEDER EINEN APFEL PFLÜCKEN DARF, SONDERN DASS DER ZWERG EINE LEITER BEKOMMT“ (REINHARD TURRE).

Mit diesem Satz hat die ausscheidende ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung Liane Junge ihren Abschlussbericht überschrieben. Dem darin klar formulierten Auftrag, aus dieser Tätigkeit ein Hauptamt zu machen, ist der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport nachgekommen. In seiner Sitzung vom 27.10. hat der Ausschuss eine halbe Stelle beschlossen. In der Sitzung wurde kontrovers über den Stundenumfang diskutiert. Die von der CDU und FDP- Fraktion vorgetragene Begründung für eine halbe Stelle wurde seitens der SPD scharf kritisiert und angezweifelt. Man wolle nicht gleich eine volle Stelle ausschreiben, da man auch Menschen mit Behinderung ansprechen möchte, die ja nicht immer so leistungsfähig seien. Diese Begründung ist diskriminierend. Die Leistungsfähigkeit eines Menschen hat nicht grundsätzlich etwas mit seiner Behinderung zu tun. Nicht der Mensch ist behindert, sondern er wird von seiner Umwelt oder den Einstellungen der anderen Menschen behindert.
Die von CDU und FDP vorgetragene Erklärung, bei sehr guter Eignung der /des Beauftragten für Menschen mit Behinderung wären sie bereit, auf eine volle Stelle aufzustocken, ist mit Vorsicht zu genießen. Die Haltung der beiden Parteien bei dem Stellenumfang der Gleichstellungsbeauftragten lässt stark vermuten, dass es in Wirklichkeit um ein Sparmodell geht. Wir dürfen gespannt sein, ob das Versprechen der Fraktionsvertreter*innen im Ausschuss, sich bei nachgewiesener Eignung für eine volle Stelle in ihren Fraktionen einzusetzen, nur ein Lippenbekenntnis ist oder nicht.

 

Anja Herkenrath