Der Antrag der WND-Kreistagsfraktion, dass der Rückbau von Windkraftanlagen jeder Art auf dem Kreisgebiet zu 100 % (auch Bodenversiegelungen) zu erfolgen hat, ist auf jeden Fall wünschenswert und wird auch von uns unterstützt. Allerdings sind bei der Forderung auf einen 100% Rückbau die rechtlichen Regelungen zu beachten.
Bei Bestandsanlagen mit Genehmigung vor dem 20.07.2004 muss der Rückbau nach den Vorschriften des Wasser-, Boden- und Immissionsschutzrechts erfolgen. Dabei ist grundsätzlich der vollständige Rückbau anzustreben, mindestens aber ein Rückbau bis zu einer Tiefe von 2 Metern unter Geländeoberfläche. Leider wurde damals versäumt den Rückbau zu kontrollieren, denn das Gesetz sah das nicht vor. Bei Anlagen, die seit dem 20.07.2004 genehmigt worden sind, haben sich die Betreiber gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB verpflichtet, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das wird von den Umweltbehörden auch kontrolliert. Also: Heute gibt es eine gut nachvollziehbare Kontrolle, in der Vergangenheit war das nicht der Fall.
Thies Wellnitz